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Sonntag, 28. Februar 2016

Spieglein, Spieglein an der Wand ...

... wie ist die Wohnlage im Land. Erneut wird die Wohnlage für den Mietspiegel bewertet. Zuletzt erfolgte ja, auch für meine Wohnung die Höhereinstufung auf "mittlere" Wohnlage. Obwohl sich eigentlich nichts verändert hat. Was verwundert. Ein Kraftfahrzeug der Großserienproduktion wird üblicherweise mit der Zeit nicht im Wert gesteigert. Weil sich die Standards und Anforderungen erhöhen. Das ist hier nicht in Eichenfässern gelagerter Alkohol. Bei Mietwohnungen, gelten solche Kriterien offensichtlich nicht. Die Senatsverwaltung Für Stadtentwicklung und Umwelt (!) nennt folgende den Ausschlag gebende Kriterien:

- bauliche Verdichtung,
- Zustand des Straßenbildes,
- Grünflächenanteil,
- Einzelhandelsangebot,
- ÖPNV-Anbindung,
- Bebauung und Gebäudezustand,
- Gesamtbild,
- umliegendes Gewerbe und dadurch evtl. resultierende Beeinträchtigungen.


All diese Bedingungen haben sich nicht verbessert. Der Grünflächenanteil geht eher zurück, der ÖPNV wird von Jahr zu Jahr unzuverlässiger, aber teurer. Das Einzelhandelsangebot entwickelt sich in Richtung Uniformität. Der Aufzug im 11-Geschosser fährt weiterhin nur jede 3. Etage an. Je älter die Mieter werden, desto belastender wird das empfunden. Und das dritte Jahr in Folge teilt mir mein Vermieter mit, dass wir  ein halbes Jahr, durch Baumaßnahmen bedingten Lärm zu dulden hätten. Das sich meine Vermieter im Eingangssatz des Schreibens freut, uns das mitteilen zu können, ist zumindest ungeschickt formuliert. Erneut werde ich also damit rechnen müssen,nach einer Nachtschicht nicht schlafen zu können. Diese Beeinträchtigungen bezahlen wir durch eine erhöhte Miete.

Die genannte Senatsverwaltung weist zudem darauf hin, das die Verkehrslärmbelästigung allein kein Kriterium für die Wohnlageneinstufung ist. Wie gesagt, die Senatsverwaltung ist auch für Umwelt zuständig. Lärm und Luftqualität gehören zu dessen Ressort! Diese schätzt also ein, solche Kriterien sind geringer zu bewerten, als die aufgeführten anderen Kriterien. Darüber kann ich mich nur wundern und hoffen, dass Vernunft über die Schaffung von Voraussetzungen zur Mieterhöhung siegt. Die Werte der nächstgelegenen Meßstation (Frankfurter Allee) lagen 2015 bei Feinstaub und bei Stickoxiden häufiger als zulässig über den Grenzwerten. Die durchschnittlichen Werte für Stickstoffoxid lagen hier an 5 Tagen der vergangenen Woche über dem Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft. Die Station befindet sich ein Stück stadteinwärts, innerhalb der Umweltzone. Es gibt für mich keinen Grund anzunehmen, dass diese Werte bei mir vorm Haus, außerhalb der Umweltzone besser sind.  

Senatsverwaltung übernehmen Sie!

Mein Wohnblock an der Frankfurter Allee - Sonntag

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